Jeder Angler benötigt einen staatlichen Fischerei-Jahresschein. Dieser Schein berechtigt Sie nicht zur freien Fischerei an Flüssen und Seen. Es müssen zusätzliche Patente für die jeweiligen Gewässer, beziehungsweise Strecken erworben werden. Das desinfizieren Ihrer Ausrüstung ist Pflicht. Im Falle von aussergewöhnlichen Ereignissen kann der Staat jederzeit kurzfristige Aenderungen der Vorschriften erlassen. AGB's Neue Regeln für die Entnahme von Fischen seit 01.04.2010   Ein Lachs pro Tag. Meerforellen sind ganzjährig geschont. Maximal 8 Lachse pro Saison. 4 Fische unter 80 cm; 4 Fische über 80 cm. Wird ein Fisch entnommen, muss das Fischen für diesen Tag sofort eingestellt werden. Mindestmass für Lachse:            40cm Mindestmass für Meerforellen:     Ganzjährig geschont. Maximal 3 Haken pro Rute ( 1 Drilling oder 1 Doppel- und 2 Einzelhaken od. 3 Einzelhaken) Falls ein Gast diese Fischereigesetze missachtet, wird Ihm die Fischereierlaubnis an unseren Strecken sofort entzogen. Ist dies der Fall, hat derjenige keinerlei Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung irgendwelcher Art. Der "Knigge" für LachsfischerInnen Gehen Sie bitte nach jedem ausgefischten Wurf 2 - 3 Meter weiter flussabwärts und beginnen dann den nächsten Wurf. Steigen Sie bitte nie vor einem anderen Angler ins Wasser, Sie beginnen immer hinter Ihrem Angelkollegen zu fischen. Halten Sie Abstand. Lassen Sie Ihrem erfolglosen Angelkollegen den Vortritt am unbefischten Pool. Hat Ihr Kollege oder ein Fischer am gegenüberliegenden Ufer einen Lachs im Drill, nehmen Sie bitte Ihre Leine aus dem Wasser. Unterstützen Sie unerfahrene Lachsfischer mit Ihrem Rat. Releasen sie bitte schonend: Nasse Hände, den Fisch immer gegen die Strömung solange halten, bis er sich erholt hat und selbständig wegschwimmen kann. Fischereigesetze und Regeln 2012